Der SR-A plant für Januar 2021 den nächsten Anwärterlehrgang. Anmeldungen können jederzeit bei der GS-BNA (Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) erfolgen
Termine nächster Anwärterlehrgang, jeweils von 9:00 bis 13:30 Uhr in der Vereinsgaststätte des FC Grimma, Lausicker Str. 8 A, 04668
Grimma, statt.
- 16./17.01.2021;
- 23./24.01.2021 und
- 31.01.2021 (Prüfung)
Schiedsrichter-Ausbildung:
* Mindestalter: Die Schiedsrichter-Ordnung (SRO) sieht ein Mindestalter von 12 Jahre vor.
* Weitere Voraussetzungen: Die Schiedsrichter-Bewerber müssen Mitglied in einem Fußballverein sein (Versicherungsschutz), Interesse am Fußball haben und die Einsatzbereitschaft mitbringen, jährlich mindestens 15 Spielleitungen zu übernehmen und an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
* Ausbildung: 25 bis 40 Unterrichtsstunden im Zeitraum von vier bis sechs Ausbildungstagen innerhalb von einer Woche bis sechs Wochen. Dabei Einführung in die Grundzüge der Fußballregeln.
* Prüfung: Schriftliche (Beantwortung von Regelfragen), eine Wiederholungsprüfung möglich, ggf. körperliche Prüfung (z. B. 1300-Meter-Lauf in sechs Minuten).
* Einsätze: Je nach Qualifikation, nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Basisklassen.
* Aufstieg: Je nach Eignung, die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichterbeobachter festgestellt.
* Finanzen: Die Sportkleidung wird normalerweise vom Verein gestellt. Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt, daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen ab 10 €.
* Erster Ansprechpartner: Verein vor Ort