Staffeleinteilung / Auf- und Abstiegsregelung 2021/22 - Herrenspielklassen
Kreisoberliga Herren
SV Blau-Weiss Bennewitz |
Roßweiner SV |
|
SV Ostrau |
BSV Einheit Frohburg |
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SV Klinga-Ammelshain |
TSV Großsteinberg |
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BC Hartha |
SV Chemie Böhlen |
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SV Blau-Weiß Deutzen |
SV Naunhof |
|
Döbelner SC |
TSV Burkartshain |
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VfB Leisnig |
SV Tresenwald Machern |
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SC Partheland |
TuS Pegau |
Kreisliga A - Herren
Staffelleiter Heiko Wetzig | Staffelleiter Heiko Wetzig |
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Staffel West |
Staffel Ost |
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SV Regis-Breitingen |
SV Medizin Hochweitzschen |
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BSV Einheit Frohburg II |
FSV Grün-Weiß Großbothen |
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SG Gnandstein |
ATSV Frisch Auf Wurzen II |
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Fortuna Neukirchen |
Hohnstädter SV |
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SV Germania Auligk |
SV Traktor Mochau |
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FSV Kitzscher |
SV Gleisberg |
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SG Thierbach/Mölbis |
SG Falkenhain/Großzschepa |
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SV Groitzsch |
SG Zschaitz/Ostrau II |
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SV Belgershain |
FSV Dürrweitzschen |
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SG Borna II/Eula |
SV Medizin Zschadraß |
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FC Bad Lausick II |
Otterwischer SV |
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TSV Kohren-Sahlis |
FSV Brandis |
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SG Olympia Frankenhain |
SV Grün-Weiß Niederstriegis |
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FSV Alemannia Geithain | SSV Thallwitz-Nischwitz |
Staffel West |
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Staffel Süd |
Staffelleiter: Enrico Rockstroh |
Staffelleiter: Jens Bretschneider |
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Otterwischer SV II |
SG Lok Döbeln/Hochweitzschen II |
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SV Flößberg |
Hohburger SV |
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Otterwischer SV II |
SG Altenhain/Hohnstädt II |
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SV Einheit Serbitz-Thräna/Fockendorf II |
SG Roßwein II/Marbach II |
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HFC Colditz II |
Döbelner SC II |
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TSV Lobstädt |
VfB Leisnig II |
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SG Pegau II/Elstertrebnitz |
SG Kühren II/Luppa/Wermsdorf III |
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TuS FA Hainichen |
SG Waldheim/Hartha II |
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SG Olympia Frankenhain II |
TSV Kühren |
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SC Partheland II |
SG Machern/Tresenwald II |
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SV Großbardau | SG Püchau/Bennewitz II | |
SG Kössern/Sermuth II | SG Fuchshain/Großsteinberg III |
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SV Trebsen |
Spielbetrieb Herren 2021/22
Auf- und Abstiegsregelung Herrenspielklassen des FV Muldental/Leipziger Land e.V. im Spieljahr 2021/22
Grundsätzliches:
1. Aufstiegsrecht besteht gem. § 49 (1) SPO.
In der KOL und der KL A haben Mannschaften ab Platz 4 und in den Kreisligen B ab Platz 6 keine Berechtigung zum Aufstieg in eine höhere Spielklasse.
2. Ist innerhalb einer Staffel weitere Gleichheit im Sinne des § 45 (2 c) SPO gegeben, so erfolgt die Entscheidung nach § 49 (1) der Spielordnung.
3. Mögliche weitere -staffelübergreifende- Aufsteiger oder Absteiger werden zwischen den nächsten, berechtigten/betroffenen Mannschaften einer Spielklassen-/Staffelebene (i. d. R. Ost und West) nach deren jeweils - mathematisch - höchstem Quotienten ermittelt. Der Quotient wird nach folgender Formel ermittelt: „Anzahl der erzielten Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele“. Ist dieser Quotient gleich, so wird zur Entscheidung der Quotient: „Anzahl der erzielten Tore geteilt durch Anzahl der Spiele“ herangezogen.
4. Bezüglich des Aufstiegsrechtes unterer Mannschaften gilt § 44 SPO.
5. Verzichtet ein Verein auf das Aufstiegsrecht, so muss er dies unwiderruflich bis zum 15.05.22 (Eingang DFBnet-Postfach oder Posteingang) gegenüber dem FV MLL erklären.
6. Die territoriale Staffelzuordnung einer Mannschaft in den Kreisligen A und B erfolgt durch Beschluss des Vorstands. Dabei sind Gesamtinteressen des Verbandes und der Gleichbehandlung vorrangig gegenüber jenen der territorialen Zuordnung!
7. Beim Eintreten von Ereignissen, die von den Organen des FV MLL nicht zu beeinflussen sind und/oder bei der Feststellung der Auf- und Abstiegsregelungen nicht berücksichtigt werden konnten, ist der Vorstand des FV MLL berechtigt, Sonderregelungen zu treffen.
Diese Richtlinien (Punkt 1-7) haben automatisch für das nächste Spieljahr Gültigkeit, insofern keine Änderungen auftreten.
Kreisoberliga :
8. Die Kreisoberliga des FV MLL im Spieljahr 2022/2023, spielt über das gesamte Verbandsgebiet hinweg in einer Staffel mit grundsätzlich 16 Mannschaften.
9. Der Meister der Kreisoberliga des FV MLL des Spieljahres 2021/2022 steigt,
insofern er nicht verzichtet, in die Landesklasse des SFV auf. Bei Verzicht des
Meisters regelt Pkt.1 die weitere Reihenfolge des Aufstieges.
10. Insofern - basierend auf den Auf- und Abstiegsregelungen des SFV - ein weiterer Aufsteiger des FV MLL in die Herren-Landesklasse des SFV zu ermitteln ist, so steigt der Tabellenzweite bzw. jeder weitere Aufstiegsberechtigte der Kreisoberliga des FV MLL des Spieljahres 2021/2022,insofern er nicht verzichtet, auf. Punkt 1 ist zu beachten
11. Abstiegsregelung :
Am Ende des Spieljahres 2021/2022 steigen Mannschaften (i. d. R. Tabellenplätze 15 - 16) aus der Kreisoberliga des FV MLL in die Kreisliga A des FV MLL ab.
12. Die Zahl der Absteiger verringert oder erhöht sich in unmittelbarer Abhäng-
igkeit von folgenden Ereignissen:
- wenn keine/mehrere Mannschaft(en) aus der Kreisoberliga des FV MLL in die Herren-Landesklasse des SFV aufsteigt/aufsteigen;
- wenn aus der Herren-Landesklasse des SFV eine/mehrere Mannschaft(en) in die Kreisoberliga des FV MLL absteigt/absteigen, keine Zulassung erhält/erhalten bzw. infolge Insolvenzverfahren in die Kreisoberliga des FV MLL einzuordnen ist/sind (auch aus ev. höherer Liga/Spielklassenebene);
- wenn aus der Kreisliga A des FV MLL eine/mehrere Mannschaft(en) weniger in die Kreisoberliga des FV MLL aufsteigt(en).
Kreisliga A:
13. Die Kreisliga A des FV MLL im Spieljahr 2022/2023 spielt über das gesamte Verbandsgebiet hinweg in zwei Staffeln mit grundsätzlich 14 Mannschaften. Die Staffeln sollen jeweils nach territorialen Gesichtspunkten gebildet werden.
14. Der Sieger einer jeden Staffel der Kreisliga A des FV MLL des Spieljahres 2021/2022 hat die Möglichkeit, insofern er berechtigt ist, in die Kreisoberliga des FV MLL aufzusteigen.
15. Abstiegsregelung:
Am Ende des Spieljahres 2021/2022 steigen aus jeder Staffel der Kreisliga A des FV MLL Mannschaften (i. d. R. Tabellenplätze 13+14) in die Kreisliga B des FV MLL ab.
16. Die Zahl der Absteiger erhöht oder verringert sich in unmittelbarer Abhäng- igkeit von folgenden Ereignissen:
- wenn keine/mehrere Mannschaft(en) aus der Kreisliga A des FV MLL in die Kreisoberliga des FV MLL aufsteigt/aufsteigen;
- wenn aus der Kreisoberliga des FV MLL eine/mehrere Mannschaft(en) in die Kreisliga A des FV MLL absteigt/absteigen, keine Zulassung erhält/erhalten bzw. infolge Insolvenzverfahren in die Kreisliga A des FV MLL einzuordnen ist/sind (auch aus ev. höherer Liga/Spielklassenebene).
- wenn aus der Kreisliga B des FV MLL keine/mehrere Mannschaft(en) weniger in die Kreisliga A des FV MLL aufsteigt(en).
Kreisliga B :
17. Die Kreisliga B ist im Spieljahr 2022/2023 die unterste Spielklasse – Herren des FV MLL gem. SPO. Es gibt keine Absteiger.
18. Die Kreisliga B des FV MLL im Spieljahr 2022/2023 spielt über das gesamte Verbandsgebiet hinweg grundsätzlich in zwei Staffeln mit grundsätzlich 12-14 Mannschaften, insofern es genügend Mannschaften dafür gibt. Die Staffeln sollen jeweils nach territorialen Gesichtspunkten gebildet werden.
19. Der Sieger einer jeden Staffel der Kreisliga B des FV MLL des Spieljahres 2021/2022 hat die Möglichkeit, insofern er berechtigt ist, in die Kreisliga A aufzusteigen. Ein weiterer Aufsteiger wird gem. Ziff. 3 unter den berechtigten/betroffenen Mannschaften aus allen Staffeln ermittelt.
20. Die Zahl der Aufsteiger erhöht oder verringert sich in unmittelbarer Abhäng-
igkeit von folgenden Ereignissen:
- wenn keine/weniger Mannschaft(en) aus der Kreisliga B des FV MLL in die Kreisliga A des FV MLL aufsteigt/aufsteigen wollen;
- wenn aus der Kreisliga A des FV MLL keine/mehr Mannschaft(en) in die Kreisliga B des FV MLL absteigt/absteigen, keine Zulassung erhält/erhalten bzw. infolge Insolvenzverfahren in die Kreisliga B des FV MLL einzuordnen ist/sind (auch aus ev. höherer Liga/Spielklassenebene).
Bretschneider
Spielausschuss Vorsitzender