Staffeleinteilung / Auf- und Abstiegsregelung 2022/23 - Herrenspielklassen

 

Kreisoberliga Herren

Staffelleiter: Jens Bretschneider
SV Blau-Weiss Bennewitz
         Roßweiner SV
SV Ostrau
TSV Burkartshain
SV Klinga-Ammelshain
TSV Großsteinberg
BC Hartha
SV Tresenwald Machern
TuS Pegau
SV Naunhof
Döbelner SC
Hohnstädtre SV (A)
VfB Leisnig
SG Olympia Frankenhain (A)
SC Partheland
BSV Einheit Frohburg (A)
 

Kreisliga A - Herren

Staffelleiter   Heiko Wetzig Staffelleiter Heiko Wetzig
 
Staffel West
Staffel Ost
SV BW Deutzen (Abst.)
SV Eintracht Sermuth (Abst.)
 
SV Regis-Breitingen
FSV Grün-Weiß Großbothen
SG Gnandstein
ATSV Frisch Auf Wurzen II
Fortuna Neukirchen
SV Medizin Hochweitzschen
SG  Auligk/Pegau II
SV Traktor Mochau
FSV Kitzscher
SV Gleisberg
Thierbacher SV
Falkenhainer SV
SV Groitzsch
SG Zschaitz/Ostrau II
Otterwischer SV
SG Belgershain/Naunhof II
SG Borna II/Eula
SV Medizin Zschadraß
SG Bad Lausick II/Frankenhain II  
SV Grün-Weiß Niederstriegis
TSV Kohren-Sahlis
SSV Thallwitz-Nischwitz
 
SV 1900 Flößberg (A)
SV Großbardau (A)
 
FSV Alemannia Geithain HFC Colditz II (A)
 
 
Kreisliga B - Herren

Staffel West
   
Staffel Süd                                
Staffelleiter: Enrico Rockstroh
  Staffelleiter: Jens Bretschneider
TSV Großsteinberg
SG Lok Döbeln/Hochweitzschen II
SG Altenhain/Hohnstädt II
Hohburger SV
SV Trebsen
FSV Dürrweitzschen
SV Einheit Serbitz-Thräna/Fockendorf II  
SG Roßwein II/Marbach II
SG Fuchshain/Großsteinberg III
Döbelner SC II
TSV Lobstädt
VfB Leisnig II
SV Germania Mölbis
TSV Kühren II
TuS FA Hainichen
  SG Waldheim/Hartha II
SG Neukieritzsch/Deutzen II
TSV Kühren
SC Partheland II
  SG Brandis/Machern/Tresenwald II 
 
 

Spielbetrieb Herren 2022/23

Auf- und Abstiegsregelung Herrenspielklassen des FV Muldental/Leipziger Land e.V. im Spieljahr 2022/23

Grundsätzliches:

1.        Aufstiegsrecht besteht gem. § 49 (1) SPO.

In der KOL und der KL A haben Mannschaften ab Platz 4 und in den Kreisligen B ab Platz 6  keine Berechtigung zum Aufstieg in eine höhere Spielklasse. 

2.        Ist innerhalb einer Staffel weitere Gleichheit im Sinne des § 45 (2 c) SPO gegeben, so erfolgt die Entscheidung nach § 49 (1) der Spielordnung.

3.        Mögliche weitere -staffelübergreifende- Aufsteiger oder Absteiger werden zwischen den nächsten, berechtigten/betroffenen Mannschaften einer Spielklassen-/Staffelebene (i. d. R. Ost und West) nach deren jeweils - mathematisch - höchstem Quotienten ermittelt. Der Quotient wird nach folgender Formel ermittelt: „Anzahl der erzielten Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele“. Ist dieser Quotient gleich, so wird zur Entscheidung der Quotient: „Anzahl der erzielten Tore geteilt durch Anzahl der Spiele“ herangezogen.

4.        Bezüglich des Aufstiegsrechtes unterer Mannschaften gilt § 44 SPO.

5.        Verzichtet ein Verein auf das Aufstiegsrecht, so muss er dies unwiderruflich bis zum 15.05.23 (Eingang DFBnet-Postfach oder Posteingang) gegenüber dem FV MLL erklären.

6.        Die territoriale Staffelzuordnung einer Mannschaft in den Kreisligen A und B erfolgt durch Beschluss des Vorstands. Dabei sind Gesamtinteressen des Verbandes und der Gleichbehandlung vorrangig gegenüber jenen der territorialen Zuordnung!

7.        Beim Eintreten von Ereignissen, die von den Organen des FV MLL nicht zu beeinflussen sind und/oder bei der Feststellung der Auf- und Abstiegsregelungen nicht berücksichtigt werden konnten, ist der Vorstand des FV MLL berechtigt, Sonderregelungen zu treffen.

            Diese Richtlinien (Punkt 1-7) haben automatisch für das nächste Spieljahr Gültigkeit, insofern keine Änderungen auftreten.

 

Kreisoberliga :

8.        Die Kreisoberliga des FV MLL im Spieljahr 2023/2024, spielt über das gesamte Verbandsgebiet hinweg in einer Staffel mit grundsätzlich 14 Mannschaften.

9.        Der Meister der Kreisoberliga des FV MLL des Spieljahres 2022/2023 steigt,

           insofern er nicht verzichtet, in die Landesklasse des SFV auf. Bei Verzicht des

           Meisters regelt Pkt.1 die weitere Reihenfolge des Aufstieges.                       

10.      Insofern - basierend auf den Auf- und Abstiegsregelungen des SFV - ein weiterer Aufsteiger des FV MLL in die Herren-Landesklasse des SFV zu ermitteln ist, so steigt der Tabellenzweite bzw. jeder weitere Aufstiegsberechtigte der Kreisoberliga des FV MLL des Spieljahres 2022/2023,insofern er nicht verzichtet, auf.  Punkt 1 ist zu  beachten

11.      Abstiegsregelung :

Am Ende des Spieljahres 2022/2023 steigen Mannschaften (i. d. R. Tabellenplätze 13 - 16) aus der Kreisoberliga des FV MLL in die Kreisliga A des FV MLL ab.

12.      Die Zahl der Absteiger verringert oder erhöht sich in unmittelbarer Abhäng-

            igkeit von folgenden Ereignissen:

- wenn keine/mehrere Mannschaft(en) aus der Kreisoberliga des FV MLL in die Herren-Landesklasse des SFV aufsteigt/aufsteigen;

- wenn aus der Herren-Landesklasse des SFV eine/mehrere Mannschaft(en) in die Kreisoberliga des FV MLL absteigt/absteigen, keine Zulassung erhält/erhalten bzw. infolge Insolvenzverfahren in die Kreisoberliga des FV MLL einzuordnen ist/sind (auch aus ev. höherer Liga/Spielklassenebene);

- wenn aus der Kreisliga A des FV MLL eine/mehrere Mannschaft(en)  weniger in die Kreisoberliga des FV MLL aufsteigt(en).

Kreisliga A:

13.      Die Kreisliga A des FV MLL im Spieljahr 2023/2024 spielt über das gesamte Verbandsgebiet hinweg in zwei Staffeln mit grundsätzlich 14 Mannschaften. Die Staffeln sollen jeweils nach territorialen Gesichtspunkten  gebildet werden.

14.      Der Sieger einer jeden Staffel der Kreisliga A des FV MLL des Spieljahres 2022/2023 hat die Möglichkeit, insofern er berechtigt ist, in die Kreisoberliga des FV MLL aufzusteigen.

15.      Abstiegsregelung:

Am Ende des Spieljahres 2022/2023 steigen aus jeder Staffel der Kreisliga A des FV MLL Mannschaften (i. d. R. Tabellenplätze 12-14) in die Kreisliga B des FV MLL ab.

16.      Die Zahl der Absteiger erhöht oder verringert sich in unmittelbarer Abhäng- igkeit von folgenden Ereignissen:

- wenn keine/mehrere Mannschaft(en) aus der Kreisliga A des FV MLL in die Kreisoberliga des FV MLL aufsteigt/aufsteigen;

- wenn aus der Kreisoberliga des FV MLL eine/mehrere Mannschaft(en) in die Kreisliga A des FV MLL absteigt/absteigen, keine Zulassung erhält/erhalten bzw. infolge Insolvenzverfahren in die Kreisliga A des FV MLL einzuordnen ist/sind (auch aus ev. höherer Liga/Spielklassenebene).

- wenn aus der Kreisliga B des FV MLL keine/mehrere Mannschaft(en) weniger in die Kreisliga A des FV MLL aufsteigt(en).

Kreisliga B :

17.      Die Kreisliga B ist im Spieljahr 2023/2024  die unterste Spielklasse – Herren des FV MLL gem. SPO. Es gibt keine Absteiger.

18.      Die Kreisliga B des FV MLL im Spieljahr 2023/2024 spielt über das gesamte Verbandsgebiet hinweg grundsätzlich in zwei  Staffeln mit grundsätzlich  10-14 Mannschaften, insofern es genügend Mannschaften dafür gibt.  Die Staffeln sollen jeweils nach territorialen Gesichtspunkten gebildet werden.

19.      Der Sieger einer jeden Staffel der Kreisliga B des FV MLL des Spieljahres 2022/2023 hat die Möglichkeit, insofern er berechtigt ist, in die Kreisliga A aufzusteigen. Ein weiterer Aufsteiger wird gem. Ziff. 3 unter den berechtigten/betroffenen Mannschaften aus allen Staffeln ermittelt. 

20.      Die Zahl der Aufsteiger erhöht oder verringert sich in unmittelbarer Abhäng-

            igkeit von folgenden Ereignissen:

- wenn keine/weniger Mannschaft(en) aus der Kreisliga B des FV MLL in die Kreisliga A des FV MLL aufsteigt/aufsteigen wollen;

- wenn aus der Kreisliga A des FV MLL keine/mehr Mannschaft(en) in die Kreisliga B  des FV MLL absteigt/absteigen, keine Zulassung erhält/erhalten bzw. infolge Insolvenzverfahren in die Kreisliga B des FV MLL einzuordnen ist/sind (auch aus ev. höherer Liga/Spielklassenebene).

Bretschneider

Spielausschuss Vorsitzender

Termine

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